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www.dichtigkeitsprüfung4you.de das Portal zum Thema Hausanschluss, Kanalsanierung, Dichtheitsprüfung und Dichtigkeitsprüfung
Langsam weiß es jeder Hausbesitzer.....
Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986 - 30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungs -leitungen und Schächte bis spätestens 31.12. 2015 durchzuführen.
Ein Sonderfall in Nordrhein-Westfalen : die nordrhein-westfälische Rechtslage hat sich mit Wirkung zum 31.12.2007 grundlegend geändert. Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungen wurde aus dem Bauordnungsrecht entfernt und § 45 BauO NW aufgehoben. Statt dessen gilt nun eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung aufgrund von § 61a Landeswassergesetz NRW (Frist gleichfalls bis 31.12.2015)
Die Dichtheitsprüfung …das Angstwort für viele Hausbesitzer, denn ein undichter Kanal / Hausanschluss kann teuer werden.
Doch Vorsicht ! Eine Dichtheitsprüfung ist auch ein willkommener Anlass für unseriöse Handwerkerfirmen dem Hausbesitzer überteuerte Kanalsanierungen zu verkaufen und dann die Leistungen teilweise schlecht oder auch gar nicht auszuführen
Lt. DWA sind ..
"Rund 20 Prozent der öffentlichen Kanalisation in Deutschland sind laut Untersuchungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) defekt. Der Sanierungsbedarf für die öffentlichen Kanäle liege kurz- und mittelfristig bei 50 bis 55 Milliarden Euro
statt der derzeit jährlich aufgewendeten 1,6 Milliarden. Werden Kanäle saniert, wird zunehmend mit der weniger verkehrsbelastenden unterirdischen, geschlossenen Bauweise gearbeitet. Ihr Anteil liegt zwischenzeitlich bei ca. 20 %. Die Ergebnisse stützen sich auf Angaben von annähernd
200 Kommunen mit insgesamt über 22 Millionen Einwohnern" Quelle DWA
Dazu kommt noch die Situation der privaten Kanalisation, da diese mit mindestens einer Million Kilometer mehr als die doppelte Länge der öffentlichen Kanalisation ausmachen, wird daher durch die DWA noch deutlich kritischer eingeschätzt. Hier zeigen Untersuchungen, dass bei bis zu 90 Prozent aller Grundstücke / Eigenheimen akuter Handlungsbedarf besteht.
Das Institut für Siedlungswasserwirtschaft an der RWTH Aachen beziffert den Investitionsbedarf dieser privaten Haushalte auf knapp 100 Mrd. Euro. Dabei sind besonders viele Schäden sind in Nachkriegsbauten ( bis 1965 ) zu erwarten.
Neben den private Hausbesitzer werden auch Immobiliengesellschaften oder Gewerbebetriebe durch den Gesetzgeber, der Kommunen und die Versicherer in die Pflicht genommen, ihre Hausanschlussleitungen / Abwasserleitungen zu überprüfen und ggf. zu Sanieren.
Eine privat Beauftragte Inspektionen des Kanals / Hausanschlusses findet in der Regel aber erst statt, wenn ein Schaden aufgetreten ist, z. B. durch Rückstau. Wobei hier ein Schaden viel mehr kostet als eine vorsorgliche Überprüfung / Dichtigkeitsprüfung und dann der Sanierung.
Wir wollen Ihnen auf unserer Webseite einige Informationen zu dem Thema Dichtigkeitsprüfung geben und Sie wenn Sie konkrete Fragen haben sollten mit einen Partner in Ihrer Nähe in Verbindung setzen. Wir bieten Ihnen hier eine Informations- und Kommunikations-Plattform für Firmen und Auftraggeber.
Hierzu wollen wir auf die aktuellen Veröffentlichungen im Fernsehen hinweisen. Besuchen Sie dazu folgende Seite ....
Kurzzusammenfassung:
Auf den folgen Webseiten befassen wir uns mit folgenden Themen:
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